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3.7.2026
Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern
Der 1. August steht vor der Tür. Traditionell gehören auch Feuerwerke zu diesem Tag. Wir möchten die Bevölkerung freundlich daran erinnern, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausschliesslich am 1. August erlaubt ist. Bitte zünden Sie aus Rücksicht
auf Mitmenschen, Haus- und Wildtiere sowie die Umwelt keine Feuerwerke oder Knallkörper vor oder nach dem Nationalfeiertag.
Für viele Menschen und Tiere bedeuten die lauten Knallgeräusche grossen Stress und Angst. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme und wünschen schon jetzt einen schönen, sicheren und freudigen 1. August.