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Reglement über die Nutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Reglement über die Nutzung von Schul-, Sport- und Freizeitanlagen sowie den dazugehörigen Gebührentarif erlassen. Das neue Reglement ersetzt die bisherigen Grundlagen aus dem Jahr 2016 und regelt die Nutzung sämtlicher mietbarer Schul-, Sport- und Freizeitanlagen der Politischen Gemeinde Thal einheitlich. Mit der Revision wurden die Zuständigkeiten, das Bewilligungsverfahren sowie die Benutzungsbedingungen klarer und zeitgemäss ausgestaltet.
Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum und liegt vom 26. Mai 2026 bis 6. Juli 2026 öffentlich auf. Bei unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist tritt es per 7. Juli 2026 in Kraft.
Das Reglement kann während der Referendumsfrist im Rathaus eingesehen oder auf der Website der Gemeinde Thal heruntergeladen werden.