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Umfangreiche Werkleitungsarbeiten Rheineckerstrasse und Bürgli
Die Kantonsstrasse Nr. 64 von Rheineck nach Thal (Rheineckerstrasse) verursacht gemäss Strassenlärmbelastungskataster wesentliche Lärmimmissionen. Als Massnahme an der Quelle wird dazu auf der Rheineckerstrasse im Abschnitt «Einmündung Töberstrasse bis zum Groppenbach (Gemeindegrenze Rheineck)» im kommenden Jahr 2027 durch den Kanton St. Gallen ein lärmarmer Belag eingebaut.
Aus diesem Grund werden vorgängig ab Mitte Juni 2026 im genannten Abschnitt die Werkleitungen der Technischen Betriebe Thal (Wasser und Elektroversorgung) erneuert bzw. erweitert. Dabei wird die bestehende Wasserhauptleitung aus dem Jahr 1932, die teilweise auf Privatgrundstücken verläuft, neu in die Rheineckerstrasse verlegt. Die Hauszuleitungen werden wo Bedarf ebenfalls erneuert. Die Infrastruktur der Elektroversorgung wird parallel dazu ebenfalls ausgebaut und die Liegenschaften neu erschlossen.
Der Ringschluss im Bürgli (2. Bauetappe) wird analog der Rheineckerstrasse gleichermassen mitsaniert. Die Gebäudeversicherung St. Gallen (GVSG) beteiligt sich über den Feuerschutzfond an den Mehrkosten für die Bereitstellung von Löschwasser.
Mit den Baumeisterarbeiten wurde nach erfolgter Arbeitsausschreibung die Fa. Toldo Strassen und Tiefbau AG, Sevelen, und für die Installateurarbeiten die Fa. Pargätzi GmbH, Thal, beauftragt. Für die Bauleitung das Ingenbieurbüro RKL AG Ingenieure & Planer, Thal.
Der Verkehr auf der Kantonsstrasse wird einspurig mittels einer Lichtsignalanlage geregelt. Die Arbeiten werden in Etappen ausgeführt. Für die Fussgänger wird jeweils ein sicherer Korridor gewährleistet.
Für die Arbeiten im Bürgli wird der jeweilige Etappenbereich aufgrund der schmalen Platzverhältnisse vorübergehend für den Verkehr gesperrt. Alle betroffenen Anwohner werden für etwaige Fragen und Anliegen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Die Gemeinde, die Technischen Betriebe mit sämtlichen Verantwortlichen danken allen betroffenen Anwohnern und Anrainern für ihr entgegengebrachtes Verständnis.
