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Stromtarife in Thal sinken erneut
Für das Jahr 2027 senkt die Gemeinde Thal die Stromtarife über alle Kundengruppen. Die Netznutzungstarife werden durchschnittlich um 0.80 Rp/kWh beziehungsweise 8.5 Prozent und die Energietarife um durchschnittlich 0.83 Rp/kWh beziehungsweise 7.1 Prozent reduziert.
Grund für die tieferen Tarife sind insbesondere gesunkene Beschaffungskosten für die elektrische Energie, tiefere gesetzliche Abgaben sowie ein tieferer kalkulatorischer Zinssatz WACC. Demgegenüber wird der Messtarif um 91 Rp/Monat angehoben. Die Anpassung ist aufgrund der gestiegenen Kosten für den Ausbau und Betrieb der Smartmeter erforderlich.
Insgesamt reduzieren sich die Stromkosten für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh um rund 96 Franken pro Jahr. Bei einem Einfamilienhaus (inkl. Wärmepumpe) mit einem Jahresverbrauch von 13’000kWh beträgt die Ersparnis 188 Franken pro Jahr.
Einheitstarif bei der Netznutzung
Bei der Netznutzung wird ab 2027 für alle Kundengruppen ein Einheitstarif eingeführt. Die bisherige Unterscheidung zwischen Hoch- und Niedertarif entfällt somit bei den Netznutzungskosten.
Saisonale Energietarife
Neu gelten auch für Privat- und Kleingewerbekunden saisonale Energietarife. Im Sommerhalbjahr ist der Strom von 09.00 bis 17.00 Uhr am günstigsten. Während dieser Zeit beträgt der Strompreis einschliesslich aller Zuschläge 18.95 Rp/kWh.
Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, den Stromverbrauch während dem Sommerhalbjahr stärker in die Tagesstunden zu verlagern, in denen aufgrund der hohen Produktion von Photovoltaikanlagen viel Energie zur Verfügung steht. So können beispielsweise die Elektroboiler im Sommerhalbjahr tagsüber günstiger betrieben werden. Die Ansteuerung der Elektroboiler wird durch die Technischen Betriebe saisonal angepasst, so dass die Ladung immer zur günstigsten Tarifzeit erfolgt.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Die Einspeisevergütungen werden an die aktuellen Vorgaben des Bundes angepasst. Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW gelten weiterhin die gesetzlich festgelegten Mindestvergütungen.
Die Technischen Betriebe Thal vergüten zudem weiterhin Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen mit 1 Rp/kWh, sofern die Anlage im nationalen Herkunftsnachweissystem registriert ist und die Herkunftsnachweise an die Technischen Betriebe Thal übertragen werden.
Die Tarifblätter und weitere Informationen zu den Stromtarifen 2027 werden auf der Homepage der Technischen Betriebe Thal veröffentlicht. Sämtliche Kundinnen und Kunden werden zusätzlich direkt über die Tarifänderungen informiert.
