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Damit Ihre Stimme zählt – wichtige Hinweise zur Stimmabgabe
Bei den vergangenen Abstimmungen mussten wir leider feststellen, dass immer wieder briefliche Stimmabgaben aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt werden mussten. Das ist bedauerlich, denn jede Stimme zählt.
Wir möchten deshalb auf zwei häufige Fehler aufmerksam machen:
Fehlende Unterschrift: Der Stimmrechtsausweis muss bei der brieflichen Stimmabgabe zwingend unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, ist die Stimmabgabe ungültig.
Falsches Verpacken der Stimmzettel: Die ausgefüllten Stimmzettel gehören in das separate Stimmzettelkuvert. Dieses wird zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Rücksendekuvert gelegt. Werden die Stimmzettel ohne separates Kuvert zusammen mit dem Stimmrechtsausweis zurückgeschickt, ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
Ebenso stellten wir fest, dass sich verschiedene Personen für E-Voting angemeldet haben, ihre Stimme anschliessend jedoch weiterhin brieflich abgeben. Dies ist selbstverständlich weiterhin möglich. Wir möchten hiermit aber alle registrierten Stimmberechtigten ermuntern, diese Möglichkeit auch tatsächlich zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.e-voting.sg.ch.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihre Teilnahme an den Abstimmungen und Wahlen!
