8.3.2024
Rechtsgültigkeit eines referendumspflichtigen Erlasses
(Art. 28 des Gesetzes über Referendum und Initiative, abgek. RIG, sGS 125.1, sowie Art. 18 der Gemeindeordnung Thal) | Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmung verlangt worden ist, hat der folgende Erlass des Gemeinderates die Rechtsgültigkeit erlangt: | Reglement für die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen | Rechtsgültig seit 27. Februar 2024; in Vollzug ab Rechtskraft | 94