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Hafenreglement - Anpassung
Im täglichen Betrieb des Bootshafens in Staad zeigen sich zwei Umstände, bzw. Entwicklungen, die eine Anpassung des Reglements notwendig machen. Zum einen kommt es leider immer wieder vor, dass sich Bootsbesitzer entscheiden, eine Saison auszusetzen und ihr Boot nicht einwassern, dies aber der Hafenverwaltung spät oder gar nicht melden. Im Reglement soll nun geregelt werden, dass dies der Verwaltung bis Ende März zu melden ist. Ebenfalls kommt es oft vor, dass Bootsbesitzer ihr Boot – zum Beispiel während der Ferienzeit - auf einem Gästeplatz eines anderen Hafens zwei oder mehr Nächte ankern. Ihr Platz im Hafen Staad könnte während dieser Zeit aber ebenfalls tageweise vermietet werden. Im Reglement soll nun geregelt werden, dass ein solches Nichtbelegen des Platzes gemeldet werden muss. Diese beiden Anpassungen des Reglements werden vom 3. November bis zum 12. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.
